Förderung Ihrer Heizung. Fördermittel für den Einbau einer neuen Gasheizung, einer Ölheizung oder einer Pelletsanlage. Ein Heizung kann vom Land gefördert werden. Die Förderung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.
Die Länder Niederösterreich, Burgenland und Wien gewähren Zuschüsse für die Errichtung von Heizungsanlagen unter folgenden Voraussetzungen:
Der zu erneuernde Heizkessel muß mindestens 10 Jahre alt sein. Heizkessel oder Thermen mit Brennwerttechnik.
- Förderung von Gas- oder Ölkessel oder Thermen.
- Förderung von Hackschnitzel- oder Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr.
- Förderung von Stückholzkessel mit Pufferspeicher.
- Förderung von Fernwärmeanschluss.
Kontaktieren Sie uns: Mo - Fr 7.30 - 14.00 Uhr Telefon: 02234/748 98 oder 0676/42 82 696
oder informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten (Förderungen) unter:
Niederösterreich:
Burgenland:
Wien:
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