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Abgasmessung Gasgerät
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Die Abgasmessung ist bei Gasgeräten regelmäßig durchzuführen. Dafür sorgt das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz. Dieses schreibt vor, daß bei Gasgeräten ab 15kW Heizleistung eine Abgasmessung durchzuführen ist.
Die Messung wird normalerweise vom Rachfangkehrer durchgeführt. Dabei wird festgestellt, ob die Abgase die Ihr Gerät verursacht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Abgasmessung ist erstmals zumeist bei Geräten durchzuführen, die 5 Jahre oder älter sind. Die Prüfintervalle sind wie folgt festgelegt:
15 - 26 kW Heizleistung: alle 5 Jahre 26 - 50 kW Heizleistung: alle 2 Jahre Geräte über 50kW jährliche Prüfung
Das Durchführen der Messung ist lediglich den behördlich befugten Prüforganen erlaubt. Das sind eben normalerweise der Rachfangkehrer oder entsprechend geprüfte Installateure in Wien.
Preise Abgasmessung: bezüglich Preis für Abgasmessung rufen Sie uns an unter 0676 303 3 303 ! Wir nennen Ihnen den Preis Abgasmessung |
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