|
Mindestabgastemperatur
Die heute am Markt befindlichen Gasthermen haben gegenüber früheren Modellen einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Der höhere Wirkungsgrad führt dazu, daß die Abgastemperaturen bei gleicher Leistung geringer sind. Um den notwendigen Zug / Auftrieb der Abgase im Kamin zu garantieren bzw. Kondensation im Kamin zu verhindern, schreibt der Rauchfangkehrer im Kaminvorbefund Mindestabgastemperaturen in Form von Mindestbelastungen (in kW) vor.
Eine dann allenfalls notwendige Änderung der werkseitigen Einstellung an der Gastherme nimmt der Installateur im Rahmen der Montage vor. Der Installateur muß diese Einstellungsänderung per Schild oder Etikette am Gerät kenntlich machen. Die Einstellung sowie die Kenntlichmachung wird vom Rauchfangkehrer (Kamin-Endbefund) und vom Gasversorger kontrolliert.
|