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Kaminbefund
Zu unterscheiden sind hier der Kamin-Vorbefund und der Kamin-Endbefund. Beide Befunde werden vom zuständigen Rauchfangkehrer ausgestellt. Der Vorbefund ist vor der Montage eines neuen kamingebundenen Gasgeräts (Heiz- oder Kombitherme, Heizkessel, Durchlauferhitzer) vom Rauchfangkehrer einzuholen.
Nach der erfolgten Montage des Gasgeräts durch den Installateur erfolgt eine neuerliche Begutachtung durch den Rauchfangkehrer. Dieser stellt dann den Endbefund aus. Der Endbefund ist für die ordnungsgemäße Abnahme durch den Gasversorger (WIENGAS, EVN) unbedingt erforderlich.
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