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Trockenlegen
Durchführung von Maßnahmen zur Trocknung eines Gegenstandes oder einer baulichen Einrichtung.
Hier wird unter Trockenlegen alle Maßnahmen verstanden, welche für die Wiederherstellung einer Trockenen Wand (Fussboden, Decke) erforderlich sind. Notwendig zumeist nach Wassereinbruch.
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